AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

- Stand Dezember 2020-

1. Die Immosmart GmbH als Immobilienvermittler
Die Immosmart GmbH, Färbergraben 12, 80331 München, führt als Makler eine entgeltliche Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit für seine Kunden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aus.

Mit der Aufnahme von Verhandlungen, Teilnahme an Besichtigungen und/oder der Anforderung von Exposés oder Objektunterlagen kommt zwischen dem Angebotsempfänger und der Immosmart GmbH ein Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind. Der Kunde erkennt die Geschäftsbedingungen an. Die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen gelten für alle, auch für mündliche Angebote. Alle Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

2. Vertraulichkeit der Angebote/Weitergabeverbot
Alle unsere Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für Sie –den Adressaten– bestimmt und müssen absolut vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe von vertraulichen und nur für Sie bestimmten Objektinformationen ein Kaufvertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen.

3. Haftung
Sämtliche Angaben über das nachgewiesene und/oder vermittelte Objekt stammen ausschließlich vom Verkäufer oder Vermieter. Die Immosmart GmbH haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben nur dann, wenn diese grob fahrlässig oder vorsätzlich übernommen worden sind. Dies gilt auch, wenn diese Angaben, Informationen oder wesentlichen Merkmale des Objektes im Exposé, Prospekt oder in den Vertragsunterlagen aufgenommen wurden.

Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleibt dem Eigentümer ausdrücklich vorbehalten.

4. Immobilien-Verkauf – Provisionsanspruch, - höhe und -fälligkeit, Vorkenntnis
Kommt ein Vertragsabschluss über eines unserer Objekte zustande, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen. Ein Provisionsanspruch für uns besteht auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei der Zwangsversteigerung erreicht wurde. Der Anspruch besteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst, ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlich nahen Verhältnissen stehen.

Soweit sich aus unseren Objektangeboten selbst nichts anderes ergibt bzw. keine anderen Honorarsätze schriftlich vereinbart wurden, beträgt unser Honorar im Erfolgsfall für den Nachweis (=Bekanntgabe der Objektadresse und/oder des Anbieters) und/oder die Vermittlung einer Vertragsabschlussgelegenheit für das von uns benannte Objekt 3,57% inkl. der gesetzlichen MwSt. aus dem gesamten Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden. Sofern sich nichts anderes aus unserem Objektangebot ergibt bzw. es nicht ausdrücklich genannt wurde, muss der Käufer einer von uns angebotenen Immobilie davon ausgehen, dass die Immosmart GmbH einen provisionspflichtigen Maklervertrag in mindestens gleicher Höhe mit dem Verkäufer abgeschlossen hat (§ 656c BGB). Dies hat zur Folge, dass der Käufer ausschließlich bei Beurkundung des Kaufvertrages für die angebotene Immobilie an das Maklerbüro Immosmart GmbH eine Käuferprovision zu zahlen hat.

Das Maklerhonorar ist mit Abschluss des Vertrages verdient, zahlbar und fällig.

Ist Ihnen eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.

Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, sind Sie andererseits verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.

Die Immosmart GmbH ist berechtigt, von allen abgeschlossenen Verträgen Kopien zu verlangen, wenn diese für die Berechnung des Honorars bedeutsam sind.

5. Doppeltätigkeit
Der Immosmart GmbH ist es ausdrücklich gestattet, für beide Vertragsparteien des beabsichtigten, nachgewiesenen oder zu vermittelnden Vertragsverhältnisses provisionspflichtig als Makler tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit ist die Immosmart GmbH zur Unparteilichkeit verpflichtet.

6. Widerrufsbelehrung für Verbraucher im Falle des Immobilienankaufs
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Wird die Belehrung nicht spätestens bei, sondern erst nach Vertragsabschluss mitgeteilt, beträgt die Widerrufsfrist einen Monat. Bei schriftlich abzu-schließenden Verträgen läuft die Widerrufsfrist nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist und nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Im Falle eines Fernabsatzvertrages gem. § 312b Abs. 1 Satz 1 BGB beginnt die Frist nicht vor Vertragsschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an: Immosmart GmbH, Färbergraben 12, 80333 München

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann bei Fernabsatzverträgen dazu führen, dass Sie die vertraglichen Verpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Für die Verschlechterung der Sache müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurück zu senden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung; für uns mit deren Empfang. Im Falle eines Fernabsatzvertrages erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Der Auftraggeber beauftragt den Makler mit der Ausführung des Auftrages zu beginnen. Er stimmt ausdrücklich zu, dass der Makler vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Dadurch erlischt das Widerrufsrecht.

7. Immobilien-Vermietung - Provisionsanspruch, - höhe und -fälligkeit
Soweit sich aus unseren Objektangeboten selbst nichts anderes ergibt bzw. keine anderen Honorarsätze schriftlich vereinbart wurden, beträgt unser Honorar bei gewerblichen Mietverträgen im Erfolgsfall 3,57 Nettokaltmieten inkl. der gesetzlichen MwSt. und ist mit Abschluss des Vertrages verdient, zahlbar und fällig.

Das Honorar für die Vermittlung wohnwirtschaftlich genutzter Immobilien beträgt soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde für den Vermieter 2,38 Nettokaltmieten inkl. der gesetzlichen MwSt. und ist mit Abschluss des Vertrages verdient, zahlbar und fällig. Für den Mieter erfolgt die Vermittlung provisionsfrei.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungs- und Gerichtsstand für beide Teile gilt München als vereinbart, falls der Angebotsempfänger Vollkaufmann ist, andernfalls bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.

9. Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Informationspflicht nach § 36 VSBG
Der Immobilienverband Deutschland IVD e.V. hat mit Beteiligung des Verbraucherverbandes Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) eine Schlichtungsstelle nach Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) eingerichtet. Vor der Schlichtungsstelle können u.a. Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des IVD in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden.

Die Immosmart GmbH ist Mitglied im IVD und aufgrund der Satzung des IVD verpflichtet, gegenüber der Ombudsstelle eine schriftliche Stellungnahme abzugeben, wenn diese ein Verfahren einleitet. An Schlichtungsverfahren bei anderen Schlichtungsstellen nimmt die Immosmart GmbH grundsätzlich nicht teil.

Die Anschrift der Schlichtungsstelle des IVD lautet: Ombudsmann Immobilien IVD/VPB -Grunderwerb und -verwaltung-, Littenstraße 10, 10179 Berlin. Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle (z.B. weitere Kommunikationsdaten, Verfahrensordnung) erhalten Sie unter www.ombudsmann-immobilien.net.

10. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr.

11. Salvatorische Klausel

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen voll wirksam. Anstelle unwirksamer Bestimmungen gelten solche Regelungen, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten kommen, was nach Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich gewollt war.

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Immosmart Makler Team München