Welche Möglichkeiten haben Darlehensnehmer einen Kredit vorzeitig zurückzuführen?

Ausstieg aus der Baufinanzierung. Welche Möglichkeiten haben Kreditnehmer?


München, 27.05.2017

In Deutschland haben Kreditnehmer beim Abschluss einer Baufinanzierung die Möglichkeit einen Zinssatz über einen fest definierten Zeitraum zu sichern. Die Bank garantiert, dass in diesem Zeitraum keine Zinsänderungen eintreten können und dass das Darlehen nicht vorzeitig zurückgefordert werden kann. Im Gegenzug verpflichtet sich der Kunde während dieses Zeitraumes die vereinbarten Zinsen und die Tilgung zu bezahlen und sich an die Darlehenslaufzeit zu halten. Eine Kündigung durch den Kunden ist somit vor Zinsfestschreibungsende in der Regel ausgeschlossen.

Eine vorzeitige Rückzahlung ist rechtlich nur möglich, sobald die Immobilie verkauft wird. In diesem Falle ist die Bank verpflichtet das Darlehen zurückzunehmen. Die Bank wird allerdings eine entsprechende Vorfälligkeitsentschädigung für den entstandenen Schaden berechnen.

Darlehen mit Zinsfestschreibungen, die länger als 10 Jahre andauern, können mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten, ab dem 10. Jahr nach Vollauszahlung, jederzeit kostenfrei gekündigt und zurückgeführt werden. Unserer Erfahrung nach reagieren Banken aber auch bei schwierigen Situationen kulant (Bsp. Arbeitsplatzverlust, Tod usw.). Eine Anfrage und die Schilderung der persönlichen Situation ist in jedem Fall sinnvoll. Jedoch ist auch im Kulanzfall mit Vorfälligkeitsgebühren zu rechnen.

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Immosmart Makler Team München