Kauf bei Erbbaurecht ja oder nein?
München, den 28.05.2016
Grundstücksbesitzer, die ihren Grund und Boden für eine Bebauung zur Verfügung stellen und dabei das Grundstück im Eigentum behalten wollen, können im Rahmen des Erbbaurechts ihr Grundstück zur Bebauung an Dritte (Erbbauberechtigte) für einen meist 99-jährigen Zeitraum im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrags zur Verfügung stellen. Für die Überlassung wird eine Art Pacht, der Erbbauzins, vereinbart, der in der Regel jährlich ca. 3-5% des Grundstückswertes beträgt. Sowohl Wohnungen, gewerbliche Einheiten als auch Häuser können im Erbbaurecht erstellt werden. Der große Vorteil für den Erbbauberechtigten besteht darin, dass er das Grundstück bzw. den Grundstücksanteil nicht kaufen muss; er trägt vereinfacht gesagt nur die Baukosten oder im Falle des Kaufs einer gebrauchten Erbbaurechts-Immobilie den derzeitigen Wert der baulichen Anlagen. Deshalb kommt der Kauf im Erbbaurecht für Käufer in Frage, deren Kauf-Budget limitiert ist. Das Erbbaurecht ist veräußer- und vererbbar. Wenn die Vertragslaufzeit zu Ende ist, fällt das Grundstück an den Eigentümer zurück. Dieser muss die dann bestehenden Gebäude zu einem definierten Verkehrswert vom Erbbauberechtigten erwerben. Für Menschen, die keine Nachkommen haben oder nicht beabsichtigen Vermögenswerte zu hinterlassen, kann Erbbaurecht interessant sein, wobei sie sich im Erlebensfall des Endes der Vertragslaufzeit um eine alternative Wohnung kümmern müssen. Wer Werte schaffen, an Marktentwicklungen langfristig partizipieren und für nachfolgende Generationen Immobilienvermögen erhalten will, kann dies mit diesem Konzept nicht erreichen. Erbbaurecht eignet sich auch für Käufer und Bauherren mit hohem Eigenkapitaleinsatz, die ohne Finanzierung agieren können oder wollen. Käufer, die zum Bau oder Kauf finanzieren müssen, werden in ihrer Wahl geeigneter Bankpartner eingeschränkt, da nicht jede Bank im Erbbaurecht finanziert oder bestimmte Finanzierungsbedingungen stellt. Die zusätzliche monatliche Belastung in Form des Erbbauzinses muss dringend neben Finanzierungsrate, Hausgeld und laufenden Instandhaltungen in der Haushaltsrechnung bedacht werden. Im aktuellen Marktumfeld machen wir die Beobachtung, dass Bestandsimmobilien im Erbbaurecht mit einem äußerst geringen Preis-Abschlag im Vergleich zu Objekten ohne Erbbaurecht angeboten und erworben werden. Hier ist höchste Vorsicht geboten, denn wenn Erbbauzins, Vertragsgestaltung und -laufzeit nicht seriös und mit Weitsicht kalkuliert werden, können massive Wertverluste drohen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, dass Bau oder Kauf im Erbbaurecht genau zu prüfen und auf lange Sicht zu kalkulieren sind und helfen Ihnen gerne gemeinsam mit unseren Finanzierungsexperten bei der Einschätzung etwaiger Objektgelegenheiten.
Über Immosmart Immosmart ist ein junges, unabhängiges Unternehmen, das Kunden seit 2009 individuell beim Verkauf, dem Kauf, der Vermietung und der Suche nach Immobilien und Finanzierungen unterstützt. Die Immosmart-Berater verstehen sich als professionelle Partner für Eigentümer und Immobiliensuchende, Vermieter und Mieter, Verkäufer und Käufer, die ihren Kunden auf Wunsch die gesamte Arbeit abnehmen, beratend zur Seite stehen und ihnen in diesem Zusammenhang einen finanziellen Vorteil verschaffen. Ziel ist es dabei, dem Kunden Beratung, Expertise und Service rund um die Immobilie aus einer Hand anzubieten und lange Wege sowie unzählige Ansprechpartner zu ersparen.
Über Fritz Stelzer Fritz Stelzer ist Gründer und Geschäftsführender Gesellschafter bei Immosmart. Nach einer Ausbildung zum Bankkaufmann, diversen Förder-/Managementprogrammen und einer langjährigen Berater- und Führungslaufbahn bei der HypoVereinsbank in den Bereichen Vermögensanlage, Finanzierung und Immobilien, verantwortete Fritz Stelzer von 2001 bis 2008 den Aufbau des Zentral- und Regionalgeschäftes im Bereich der Baufinanzierung bei der Interhyp AG, einem der größten Anbieter für Immobilienfinanzierung in Deutschland
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