Tod während der Baufinanzierung – was kommt auf die Erben zu?
München, 29.11.2017
Der Tod eines Darlehensnehmers stellt eines der Risiken einer Baufinanzierung dar und wird bei Abschluss eines Darlehensvertrags von umsichtigen
Finanzierungsberatern erläutert. Bei Ehepaaren trägt im Todesfall der verbleibende Partner die Finanzierungsverpflichtungen alleine. Für
eine solche ungeplante zusätzliche Belastung sichern sich Paare z.B. durch Lebensversicherungen ab, sodass ein Zwangsverkauf vermieden
und die monatlichen Raten durch die Versicherungsleistung getragen werden können. Will oder muss ein Ehepartner nach Eintreten eines Todesfalles seine Immobilie verkaufen und vorzeitig das Darlehen zurückführen, fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an.
Sind alle Eigentümer (z.B. Eltern) verstorben,
werden Finanzierungsschulden mit der Immobilie an die Erben vererbt. Sie treten in den Darlehensvertrag ein, wenn Sie die wirtschaftlichen Belastungen tragen
können. Oftmals wünschen Banken bei älteren Darlehensnehmern auch bereits
bei Abschluss eines Darlehensvertrags den Vertragseintritt der Erben, um Risiken für die
Bank und die Darlehensnehmer im Erbfall zu reduzieren. Wenn Sie sich unsicher bzgl. Ihrer Darlehenssituation oder einer zukünftigen Darlehensgestaltung
sind, lassen Sie sich gerne von uns und unserem Partnerunternehmen Baufismart
beraten.
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