Welche Kosten darf ein Makler oder Immobiliengutachter verlangen?
München, 17.07.2017
Grundsätzlich können Makler für Ihre Vermittlungsleistung eine Courtage im Sinne einer Erfolgsprovision verlangen. Bei der wohnwirtschaftlichen Vermietung gilt in Deutschland das Bestellerprinzip, was bei der Beauftragung des Maklers durch den Vermieter dazu führt, dass die Mieter nicht mit einer Maklergebühr belastet werden dürfen. Wie hoch die Maklergebühr für den Vermieter (=Besteller) ist, wird bei Auftragserteilung vereinbart. Je nach Leistungsumfang sind bis zu 2,38 Monats-Kaltmieten üblich. Die Kosten der Verkaufsvermittlung variieren sowohl international und sogar auch regional. In vielen europäischen Ländern - aber auch in nachfrageschwachen Regionen Deutschlands -liegen die Gesamt-Vermittlungskosten i.H.v. 5-6 % des Verkaufspreises bei den Verkäufern.
In nachfragestarken Gebieten wie München ist die Provisions-Aufteilung zwischen Verkäufer und Käufer üblich. Für beratende Tätigkeiten, die nicht direkt mit einer Vermittlung im Zusammenhang stehen, werden zumeist individuelle Beratungsentgelte vereinbart. Immobiliengutachter werden je nach Auftrag, Aufwand oder auch zu taxierendem Wert vergütet. Die Kosten werden im zu schließenden Werkvertrag geregelt und können je nach Auftrag stark variieren. Eine Grundlage, um Stundensätze festzulegen, bilden Honorartabellen. Dazu kommen Fahrtkosten oder sonstige Unkosten und Auslagen, die vom Sachverständigen in Rechnung gestellt werden können.
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