Diese Unterlagen sind unerlässlich, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen

Wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten, sollten Sie sich schon vor der Inserierung darum kümmern, die wichtigsten Unterlagen vorzubereiten. Auch für uns als Immobilienmakler nimmt dieser Schritt der Vorbereitung einen erheblichen Anteil vom Verkaufsprozess ein. Einige Unterlagen sind verpflichtend vorzulegen, wie etwa ein Energieausweis, andere wiederum schützen Sie im Zweifelsfall vor nachträglichen Ansprüchen durch die Käuferseite.

 

Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Unterlagen:

 

Aktueller Grundbuchauszug

Der Grundbuchauszug sollte wirklich aktuell sein, so manch finanzierende Bank besteht auf einem Grundbuchauszug, der nicht älter als 14 Tage alt ist. Wir empfehlen, einen aktuellen Auszug unmittelbar zu Beginn der Verkaufsphase zu besorgen, entweder beim Grundbuchamt oder beim Notar Ihres Vertrauens.

 

Teilungserklärung

Insbesondere bei Eigentumswohnungen unabdingbar, aber auch bei Häusern kann es eine Teilungserklärung geben. In der Teilungserklärung und möglichen Nachträgen zur Teilungserklärung sind Rechte, Auflagen und Dienstbarkeiten festgehalten, außerdem was Sonder- und was Gemeinschaftseigentum ist. All dies muss ein Käufer wissen. Sollte Ihnen die Teilungserklärung nicht vorliegen oder Sie sind nicht sicher, ob Ihre Ausfertigung aktuell ist, erhalten Sie diese Unterlagen beim Grundbuchamt.

 

Aufteilungsplan

Wo es eine Teilungserklärung gibt, gibt es auch einen offiziellen Aufteilungsplan. Hier ist z.B. geregelt, welcher Keller oder welcher PKW-Stellplatz zu Ihrem Objekt gehört, so dass für den Käufer eindeutig ist, welche Flächen er erwirbt. Den Aufteilungsplan erhalten Sie ebenfalls beim Grundbuchamt, unter Umständen auch bei der zuständigen Hausverwaltung.

 

Jahres- und Heizkostenabrechnungen

Sinnvoll ist es, hier die Abrechnungen der letzten 3 Jahre vollständig vorzulegen. So kann der Kaufinteressent gleich von vorneherein prüfen, welche laufenden Kosten mit dem Objekt verbunden sind.

 

Aktueller Wirtschaftsplan

Immobilien einer Wohneigentümergemeinschaft haben auch stets einen Wirtschaftsplan, der in den meisten Fällen jährlich aktualisiert wird. Hier können Käufer sehen, wie hoch das Hausgeld ist und wie hoch mögliche Rücklagen sind, denn: Rücklagen gehen beim Verkauf auf den Käufer über.

 

Protokolle der Eigentümerversammlung

Bei Wohngemeinschaften sollten auch die Protokolle mindestens der letzten 3 Eigentümerversammlungen vorgelegt werden. So kann der Käufer sehen, welche Themen innerhalb der Hausgemeinschaft diskutiert werden und ob z.B. mögliche Instandhaltungsarbeiten oder Sanierungen geplant sind, die womöglich eine Sonderumlage erfordern.

 

Energieausweis

Ein gültiger Energieausweis ist bei jedem Immobilienverkauf verpflichtend vorzulegen. Bei Wohnungen erhalten Sie diesen über die Hausverwaltung, bei Häuser bzw. nicht geteilten Objekten müssen Sie sich ggf. um die Erstellung eines aktuellen Energieausweises kümmern.

 

Bemaßter Grundriss und Wohnflächenberechnung

Ein Grundriss ist nicht nur wichtig, damit sich Interessent ein Bild von der Raumaufteilung machen können. Letztlich geht es beim Kaufpreis auch um die exakten Flächen, daher benötigt die finanzierende Bank immer einen Grundriss mit Bemaßungen (Flächen allein reichen nicht aus) sowie eine beglaubigte Wohnflächenberechnung.

 

Flurkarte

Die Flurkarte, auch amtlicher Lageplan genannt, wird ebenfalls von der Bank gefordert, und kann in der Regel online bestellt werden.

 

Baubeschreibung und Aufstellung der Modernisierungsmaßnahmen

Diese Informationen sind für den Käufer relevant, um Kenntnisse über die Bauweise des Objekts zu erlangen. Zudem spielt die Bauweise eine Rolle für die Einwertung durch die Bank. Wenn Ihnen keine Baubeschreibung vorliegt, erhalten Sie diese bei der Lokalbaukommission (kurz LBK) in München, bzw. dem zuständigen Bauamt.

 

Versicherungsunterlagen

Abgeschlossene Versicherungen wie z.B. eine Wohngebäude- oder Brandschutzversicherung gehen beim Verkauf an den Käufer über, wobei dieser stets ein Sonderkündigungsrecht hat. Daher sollten diese Unterlagen unbedingt an den Käufer übergeben werden, damit die Versicherungen übernommen oder gekündigt werden könnten und künftige Beiträge nicht mehr vom Verkäufer abgebucht werden.

 

Mietvertrag

Die Immobilie ist vermietet? Das Mietverhältnis geht auf den Käufer über, alle dazugehörigen Unterlagen, wie z.B. auch Informationen zur Mietkaution, das Übergabeprotokoll und sonstige Vereinbarungen müssen dem Käufer zur Verfügung gestellt werden.

 

Wenn Sie beispielsweise ein Grundstück verkaufen, fallen einige der oben genannten Unterlagen natürlich nicht an. Hier empfiehlt es sich aber, einen Auszug aus dem Altlastenkataster sowie Informationen zu Dienstbarkeiten und zur Bebaubarkeit einzuholen, um in Gesprächen mit Interessenten vorbereitet zu sein.

 

 

Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung bei diesen wichtigen Schritten?

 

Gerne stehen wir Ihnen zur Seite, sei es durch eine unverbindliche Beratung oder als professionelle Begleitung Ihres Verkaufs durch uns als Immobilienmakler. Wir freuen uns auf Sie!

Und nicht vergessen – immer schön smart bleiben!

 

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Immosmart Makler Team München