Bereits seit 2007 ist bei jedem Verkauf und bei jeder Vermietung ein Energieausweis vorzulegen, so regelt es das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Der Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Der Energieverbrauch und Energiebedarf werden dabei in Energieeffizienzklassen angegeben: beginnend bei A+ = sehr effizient bis hin zu H = nicht effizient.
Warum ist der Energieausweis vorgeschrieben?
Der Energieausweis informiert potenzielle Käufer oder Mieter über die Energiekennwerte und die damit verbundenen Kosten des Gebäudes. Dies ermöglicht es ihnen, die Energieeffizienz eines Gebäudes besser zu verstehen und zu vergleichen. Ein ineffizientes Gebäude verbraucht mehr Energie, was zu einem höheren CO2-Ausstoß führen kann. Ein Energieausweis hilft dabei, den Energieverbrauch oder -bedarf zu quantifizieren und die Umweltauswirkungen eines Gebäudes zu bewerten.
Gleichzeitig sollen durch die Offenlegung der Energieeffizienz eines Gebäudes die Eigentümer motiviert werden, energieeffiziente Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen, um den Wert ihrer Immobilie zu steigern und die Betriebskosten zu senken.
Insgesamt dient der Energieausweis dazu, den Energieverbrauch und Energiebedarf von Gebäuden transparent zu machen, den Markt für Immobilien zu verbessern und sowohl Käufern als auch Mietern die Möglichkeit zu geben, informierte Entscheidungen zu treffen.
Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
Verbrauchsorientierter Energieausweis:
Der sogenannte Energieverbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten eines Gebäudes, die über einen bestimmten Zeitraum gemessen wurden, nämlich drei aufeinanderfolgende Abrechnungsperioden. Er zeigt an, wie viel Energie in Form von Heizung, Warmwasserbereitung und anderen Verbrauchsquellen tatsächlich verbraucht wurde.
Bei diesem Ausweis sollte man darauf achten, dass die angegebenen Verbrauchswerte realistisch sind und nicht durch außergewöhnliche Umstände wie ungewöhnlich kalte oder warme Witterungsbedingungen verzerrt wurden.
Bedarfsorientierter Energieausweis:
Der Energiebedarfsausweis bewertet die energetische Qualität eines Gebäudes anhand seiner Bausubstanz, der Gebäudehülle, der Heizungsanlage, der Lüftung und anderer bautechnischer Merkmale. Es wird berechnet, wie viel Energie das Gebäude benötigt, um einen bestimmten Standard der Behaglichkeit zu erreichen.
Verbraucher sollten darauf achten, dass die im bedarfsorientierten Energieausweis angegebenen Kennwerte, wie der spezifische Energiebedarf oder der Endenergiebedarf, mit den tatsächlichen Gegebenheiten des Gebäudes übereinstimmen. Unstimmigkeiten könnten auf Fehler bei der Datenerfassung oder Berechnung hinweisen.
Der Bedarfsausweis ist verpflichtend für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 01. November 1977, sofern keine umfassende Modernisierung erfolgte. Für danach erbaute Gebäude können beide Arten von Energieausweisen verwendet werden. Bei Neubauten wird grundsätzlich ein Energiebedarfsausweis erstellt, da noch keine Verbrauchsdaten vorliegen.
Und Achtung: Denkmalgeschützte Gebäude sind ausgenommen, für sie wird kein Energieausweis benötigt.
Darauf sollten Sie als Verbraucher achten:
Aktualität: Der Energieausweis gibt einen Überblick über die energetische Qualität eines Gebäudes. Um ein umfassendes Bild zu erhalten, sollten Verbraucher aber auch andere relevante Informationen wie Baujahr, Bauweise, Heizungssystem und eventuelle Modernisierungen berücksichtigen.
Gültigkeit: Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig, danach muss ein neuer erstellt werden.
Vergleichbarkeit: Wenn Sie verschiedene Gebäude auf ihre Energieeffizienz vergleichen, achten Sie darauf, ähnliche Gebäudearten und -größen zu vergleichen, um realistische Schlüsse zu ziehen.
Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Fachleute wie Energieberater oder Immobilienexperten wenden, die Ihnen bei der Interpretation und Bewertung des Energieausweises helfen können.
Warum hat der Energieausweis Einfluss auf den Wert einer Immobilie?
Die andauernde Diskussion um die Energiewende und das sogenannte Heizungsgesetz (eigentlich Gebäudeenergiegesetz) führt dazu, dass Verbraucher immer mehr auf die Energieeffizienz achten und diese ein wichtiges Kriterium in der Entscheidung für oder gegen eine Immobilie ist.
Eine Studie von Immobilienscout24 hat im Jahr 2023 ergeben: je niedriger die Energieeffizienzklasse eines Gebäudes ist, umso größer fallen die Abschläge der Angebotspreise aus. Ländliche Gegenden sind dabei noch stärker betroffen als Großstädte, Immobilien mit den Energieeffizienzklassen F, G und H werden um 41 bis 51 Prozent günstiger angeboten als Immobilien mit der Energieeffizienzklasse A. In Metropolen sind es „nur“ 30 bis 36 Prozent weniger. Aber auch zwischen den Energieklassen A und B ließen sich bereits deutliche Unterschiede erkennen: -10 Prozent in Großstädten und -19 Prozent auf dem Land.
Es lohnt sich also auf jeden Fall, den Energieausweis einer Immobilie als Verbraucher kritisch zu betrachten. Holen Sie sich im Zweifelsfall immer eine weitere Meinung von einem Immobilienspezialisten ein. Kontaktieren Sie uns gerne, wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen.
Und nicht vergessen – immer schön smart bleiben!
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